Waffenkategorien und Erwerbsvoraussetzungen ab 15.08.2019:
Die untenstehenden Links informieren Sie über die verschiedenen Kategorien von Waffen und die entsprechenden Erwerbsvoraussetzungen.
Broschüre Schweizer Waffenrecht
Als Privatperson eine Waffe erwerben
Vorgehen Antrag Ausnahmebewilligung (AB)/Waffenerwerbsschein (WES):
1. Sie gehen zum nächsten Postschalter oder bestellen Ihren
Strafregisterauszug online unter folgendem Link. Dieser wird Ihnen in wenigen Tagen per
Post direkt zugestellt.
Link Bestellung Strafregisterauszug
2. Sie füllen das Gesuch AB/WES aus.
Link Formular AB-Gesuch (für verbotene Waffen bspw. Stgw 90/57)
Link Formular WES-Gesuch (für bewilligungspflichtige Waffen bspw. Pistole/Revolver)
3. Senden Sie das Gesuch AB/WES mit dem Strafregisterauszug und einer Kopie Ihrer ID/Pass an Ihr kantonales Waffenbüro.
Link kantonale Waffenbüros
4. AB/WES wird Ihnen vom kantonalen Waffenbüro direkt
nach Genehmigung zugestellt.
Weiteres zum neuen Waffengesetz, Gesuche und Formulare etc.
Besuchen Sie uns auf unserer Jagdschiessanlage - keine Voranmeldung notwendig!
Schiesszeiten April bis September - jeweils am Mittwoch 18.00-20.00 Uhr
Zur Verfügung stehen:
- Kipphase (3-teilig)
- 2 elektronische Rehscheiben 100m
- vollautomatische Tontaubenanlage
- stehender Keiler